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Franchise
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Durch eine Franchise wird dem Franchisenehmer, einem rechtlich selbständigen Unternehmer, von dem Franchisegeber ein direktes oder indirektes Recht eingeräumt, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses bestimmte Waren und / oder Dienstleistungen zu betreiben und dies
- unter Benutzung von Image, Namen, Zeichenrechten, Ausstattung, Kennzeichnungen, Symbolen oder sonstigen Schutzrechten des Franchisegebers,
- unter Benutzung seiner gewerblichen und / oder technischen Erfahrungen
- unter Beachtung des vom Franchisegeber entwickelten Organisations- und Marketingsystems, dessen ständige Weiterentwicklung ihm obliegt.
Der Franchisegeber verspricht dem Franchisenehmer einerseits Ausbildung, Beistand und Rat und überwacht andererseits die Einhaltung seiner geschäftlichen Konzeption, die er durch Weisungen durchsetzen kann.
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