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Kostenträgerrechnung



Nachdem die Kosten nach Kostenarten erfasst wurden und durch die Kostenstellenrechnung ihren Entstehungsorten zugewiesen sind, können nun die Kosten je Kostenträger errechnet werden. Die Summe aller Kosten in der Kostenartenrechnung muss mit der Summe in der Kostenträgerrechnung übereinstimmen! Diese Übereinstimmung muss gegeben sein, da es sich prinzipiell um die „gleichen“ Kosten handelt, welche auf die Kostenträger umgerechnet werden.


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