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Arbeitsvertrag



Unter Beachtung von tariflichen und gesetzlichen Vorschriften sollte ein Arbeitsvertrag mindestens folgende Punkte beinhalten:

Der Name und Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer, der Arbeitsort, eine Tätigkeitsbeschreibung, die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgeltes einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien etc., die regelmäßige wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, die Kündigungsfristen und ein Hinweis auf anzuwendende Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.


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