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Nach welchen Kriterien können Kostenstellen gebildet werden?
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Die Bildung von Kostenstellen kann nach betrieblichen Funktionen, nach Verantwortungsbereichen oder nach Betriebsräumen erfolgen, je nachdem, welcher Zweck mit der Kostenstellenbildung verfolgt wird. Für eine übersichtliche Zuordnung der Gemeinkosten empfiehlt sich in der Regel die Kostenstellenbildung nach betrieblichen Funktionen (Lagerhaltung, Fertigung, Verwaltung, Vertrieb). Zum Zwecke der Kostenkontrolle ist eine Aufteilung nach Verantwortungsbereichen sehr günstig. Zur räumlichen Zuordnung werden die Kostenstellen nach den Betriebsräumen gebildet (Fertigungshalle, Lagerhalle), was in der Praxis jedoch kaum angewendet wird, und sich nicht zuletzt bei einer größeren Produktpalette als sehr unpraktikabel erweisen würde.
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