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Im BAB werden sämtliche Kosten, die den Kostenträgern nicht direkt zuordenbar sind (Gemeinkosten), nach bestimmten Kriterien oder Verteilungsschlüsseln auf die Kostenstellen verteilt. Damit soll eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen erreicht werden. Die Gemeinkosten jeder Kostenstellen werden mit einer typischen Bezugsgröße der Kostenstelle (Einzelkosten, Fertigungsstunden etc.) ins Verhältnis gesetzt, woraus sich dann die Gemeinkostenzuschlagssätze errechnen.


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