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Der Begriff "gesetzliches Schuldverhältnis". Welches ist der Gegenbegriff?



Im Gegensatz zum vertraglichen Schuldverhältnis, das auf einer Willensei-nigung zwischen zwei Parteien beruht, entsteht das gesetzliche Schuldver-hältnis automatisch, wenn dessen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, z.B. bei ungerechtfertigter Bereicherung.


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