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Gemeinkosten
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Gemeinkosten fallen für mehrere Kalkulationsobjekte gemeinsam an und können einem einzelnen Bezugsobjekt deshalb nur indirekt zugerechnet werden. Von den (echten) Gemeinkosten sind solche Kosten zu unterscheiden, die zwar dem Kalkulationsobjekt grundsätzlich direkt zurechenbar sind, die jedoch aus Gründen der Vereinfachung wie Gemeinkosten behandelt werden. Sie werden als unechte Gemeinkosten bezeichnet. Es handelt sich also eigentlich um Einzelkosten, die aber allein aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen wie Gemeinkosten behandelt werden (z.B. Nägel, Leim, Schmierstoffe).
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