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Umschreibung des Grundmodell, das einem Leasingvertrag zugrunde liegt



Leasing ist grundsätzlich gekennzeichnet durch eine Dreierbeziehung zwi-schen Lieferant, Leasinggeber und Leasingnehmer.

Ein Leasingvertrag liegt vor, wenn der Leasinggeber eine Sache oder Sach-gesamtheit dem Leasingnehmer gegen ein in Raten gezahltes Entgelt zum Gebrauch überlässt, wobei Gefahr oder Haftung für Instandhaltung, Sach-mängel, Untergang und Beschädigung der Sache allein den Leasingnehmer trifft, der Leasinggeber dafür seine Ansprüche gegen seinen Lieferanten dem Leasingnehmer überträgt.



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