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Pflichten eins Auszubildenden



Die Pflichten des Ausbildenden sind folgende:
- dafür zu sorgen, dass die dem Ziel entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden.
- planmäßig, zeitgemäß und sachlich gegliedert ausbilden.
- selbst ausbilden oder Ausbildungsbeauftragte benennen.
- kostenlos Ausbildungsmittel bereitstellen.
- zum Besuch der Berufsschule anhalten.
- charakterlich fördern und sittlich und körperlich nicht gefährden.
- nur Verrichtungen übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen.


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0681 / 390 5263

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