 |
Was ist unter dem Leistungs-, was unter dem Erfüllungsort zu verstehen? Welche Schuldarten lassen sich in diesem Zusammenhang unterscheiden?
|
Der Leistungsort ist der Ort, an dem der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit tatsächlich handelt, z. B. eine Sache übergibt. Der Erfül-lungsort ist der Ort, an dem der geschuldete rechte Erfolg eintritt, z.B. die Übereignung einer Sache. Unterscheiden lassen sich Hol-, Bring- und Schickschuld. Der gesetzliche Normalfall ist die Holschuld (§ 269 Abs. 1 BGB).
|
< zurück |
weiter > |
zurück zur Startseite
|
|
|
|
|