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Wie kann ein Schuldverhältnis gestört werden? Welche Regelungen der Störung eines Schuldverhältnisses enthält das Schuldrecht ?



Ein Schuldverhältnis ist gestört, wenn die geschuldete Leistung nicht mehr erbracht werden kann (Unmöglichkeit, §§ 275 ff, 311a, 326 BGB), wenn die geschuldete Leistung zu spät erbracht wird (Verzug, §§ 286 bis 290, 323 BGB) oder wenn die Leistung schlecht erbracht wird (p.V.V.,).


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