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Unter welchen Voraussetzungen entsteht das Vermieterpfandrecht?



Das Vermieterpfandrecht entsteht unter folgenden Voraussetzungen:
1. Es muss ein wirksamer Mietvertrag vorliegen.
2. Es muss sich um eine Forderung aus dem Mietverhältnis handeln, die durch das Vermieterpfandrecht gesichert werden soll.
3. Das Pfandrecht entsteht nur an den eingebrachten, pfändbaren Sachen des Mieters.



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