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Was ist unter dem Grundsatz der Privatautonomie zu verstehen? Nennen Sie drei wichtige Ausprägungen!



Nach dem Grundsatz der Privatautonomie ist jeder Mensch frei darin, sein Leben selbst und frei verantwortlich zu gestalten, wie z.B. durch den Abschluss von Verträgen (Vertragsfreiheit, §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 1 BGB), die Verwendung von Eigentum nach Belieben (Eigentumsfreiheit, § 903 S. 1 BGB) und die Vererbung seines Vermögens an eine beliebige Person (Testierfreiheit, § 1937 BGB).


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