FSH-Studiengänge
Betriebswirt
- Studieninhalte
- Studienbeschreibung
- Studienablauf
- Berufsperspektiven
- Voraussetzungen
- Gebühr/-dauer
Rechtswissenschaften
- Assessorwirt/in jur. (FSH)
- Rechtswirt/in (FSH)
- Rechtsreferent/in jur. (FSH)
Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsjura (FSH) / MBL
- Rechtsökonom/in / Rechtsmanager
Betriebswirtschaftslehre
- Betriebswirt/in (FSH)
- Marketingwirt/in (FSH)
- Steuerfachassistent/in (FSH)
Staatsexamensvorbereitung
- Erste jur. Staatsprüfung
- Zweite jur. Staatsprüfung
IHK-Studienangebot
- Recht für Führungskräfte (IHK)
- Unternehmensmanager/in (IHK)
FBA-Lehrangebot
- Fachwirt/in Kanzleimanagement
- Steuerfinanzwirt/in
Masterstudiengänge
- Master of Science, MLS
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Grenzrate der Substitution



Die Grenzrate der Substitution ist dasjenige Austauschverhältnis zwischen den Gütern, bei dem sich das Versorgungsniveau aus der Sicht des Haushalts (also subjektiv) nicht verändert.

Das Tauschverhältnis wird durch die Steigung der Indifferenzkurve in einem bestimmten Punkt dargestellt. (Der betrachtete Kurvenabschnitt wird also unendlich klein, er schrumpft auf einen Punkt zusammen). Man spricht dann von der Grenzrate der Substitution.

Die Grenzrate der Substitution von Gut 1 durch Gut 2 gibt an, in welchem Mengenverhältnis der Haushalt bereit ist, Gut 1 durch Gut 2 zu substituieren, wenn er eine sehr kleine zusätzliche Menge von Gut 2 erhält. Weil die Grenzrate nach der (marginalen) Tauschbereitschaft fragt, kann man sie auch als Grenzzahlungsbereitschaft interpretieren. Grafisch ist es, die Steigung der Indifferenzkurve. Mathematisch ergibt sich die Steigung als die erste Ableitung der Indifferenzkurvenfunktion bzw. Nutzenfunktion.


< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
FSH

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@e-fsh.de


Studienführer
Stellenangebote









Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner