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Man unterscheidet zwei Formen des Sukzessivlieferungsvertrages. Welche?



Man unterscheidet zwischen einem Ratenlieferungsvertrag und einem Be-zugsvertrag.

Bei einem Ratenlieferungsvertrag wird von vornherein eine fest bestimmte Menge geschuldet, die in Teilmengen zu liefern ist. Dabei handelt es sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis, sondern um einen „gestreckten‘“ Kauf- oder Werklieferungsvertrag.

Der Bezugsvertrag wird auf teils auf unbestimmte, teils nur auf längere Zeit geschlossen. Die Festlegung einer bestimmten Liefermenge erfolgt nicht. Da eine ständige Leistungsbereitschaft erforderlich ist, handelt es sich bei dem Bezugsvertrag um ein Dauerschuldverhältnis.



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