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Betriebswirt/in (FSH) - Berufsperspektiven
Exemplarisch kann ein Betriebswirt z.B. in Unternehmen
- auf der Leitungsebene betrieblich Probleme gedanklich untersuchen und dementsprechend für eine größere Miteinbeziehung und Vorbereitung der jeweiligen Problematik bei geschäftlichen Entwicklungen Sorge tragen
- bilanzielle Differenzierungen und Bewertungen vornehmen, um selbst oder im Zusammenspiel mit der zuständigen Abteilung eine entsprechende Bilanzpolitik realisieren zu können
- Controlling-Aufgaben umfassend unter Einbeziehung der Kostenstrukturen und Ertragserwartungen unter Berücksichtigung der strategischen Unternehmensausrichtung durchführen
- steuerrechtliche Auswirkungen vorweg erkennen und die betrieblichen Entscheidungen unter dem Aspekt einer steuerlich liquiditätsschonenden Planung langfristig planen und gestalten
- auf der Personalebene bei Mitwirkung an Personalplanung, -beurteilung oder Kündigung größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte einbringen
- Marktforschungs- und Marketingmaßnahmen zielgerichtet planen und durch die verschiedenen Instrumente der Absatzpolitik eine Verkaufsförderung sinnvoll umsetzen
- bei der Produktion im Rahmen der Erzeugnisentwicklung, der Planung und Steuerung notwendige Rationalisierungsmaßnahmen erkennen und einleiten
- kritische Momente der Vertragsgestaltung erfassen und entsprechende Strategien entwickeln, schadensersatzträchtige Sachverhalte erfassen und gegensteuern
- Kreditaufnahmen und finanzielle Transaktionen unter dem Gesichtspunkt der Liquidität und der Absicherung sowie der optimalen Kassenhaltung unter allen Finanzierungsgesichtspunkten gewährleisten
- Investitionsentscheidungen unter Zugrundelegung der nötigen Vergleichsverfahren kostenbewusst und unter Berücksichtigung der strategischen Unternehmenszielsetzungen durchführen
Konkret kommen für ihn - ähnlich wie für Diplom-Kaufleute - Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Im einzelnen z.B.
- als höher qualifizierter Fachangestellter in Industrie und Wirtschaft
- als Manager, Abteilungsleiter oder Führungskraft in Betrieben
- als qualifizierter betriebswirtschaftlicher Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen
- als Personalreferent oder Personalleiter
- als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden und Vereinen
- als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen
- als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion
- in Verbindung mit juristischer Zusatzausbildung als Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen
- als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Eigenbetrieben
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