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Betriebswirt/in (FSH) - Berufsperspektiven

Exemplarisch kann ein Betriebswirt z.B. in Unternehmen
  • auf der Leitungsebene betrieblich Probleme gedanklich untersuchen und dementsprechend für eine größere Miteinbeziehung und Vorbereitung der jeweiligen Problematik bei geschäftlichen Entwicklungen Sorge tragen

  • bilanzielle Differenzierungen und Bewertungen vornehmen, um selbst oder im Zusammenspiel mit der zuständigen Abteilung eine entsprechende Bilanzpolitik realisieren zu können

  • Controlling-Aufgaben umfassend unter Einbeziehung der Kostenstrukturen und Ertragserwartungen unter Berücksichtigung der strategischen Unternehmensausrichtung durchführen

  • steuerrechtliche Auswirkungen vorweg erkennen und die betrieblichen Entscheidungen unter dem Aspekt einer steuerlich liquiditätsschonenden Planung langfristig planen und gestalten

  • auf der Personalebene bei Mitwirkung an Personalplanung, -beurteilung oder Kündigung größeres Abwägungspotential durch Miteinbeziehung aller wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte einbringen

  • Marktforschungs- und Marketingmaßnahmen zielgerichtet planen und durch die verschiedenen Instrumente der Absatzpolitik eine Verkaufsförderung sinnvoll umsetzen

  • bei der Produktion im Rahmen der Erzeugnisentwicklung, der Planung und Steuerung notwendige Rationalisierungsmaßnahmen erkennen und einleiten

  • kritische Momente der Vertragsgestaltung erfassen und entsprechende Strategien entwickeln, schadensersatzträchtige Sachverhalte erfassen und gegensteuern

  • Kreditaufnahmen und finanzielle Transaktionen unter dem Gesichtspunkt der Liquidität und der Absicherung sowie der optimalen Kassenhaltung unter allen Finanzierungsgesichtspunkten gewährleisten

  • Investitionsentscheidungen unter Zugrundelegung der nötigen Vergleichsverfahren kostenbewusst und unter Berücksichtigung der strategischen Unternehmenszielsetzungen durchführen

Konkret kommen für ihn - ähnlich wie für Diplom-Kaufleute - Tätigkeiten in vielen Bereichen der Dienstleistungsgesellschaft in Betracht. Im einzelnen z.B.

  • als höher qualifizierter Fachangestellter in Industrie und Wirtschaft

  • als Manager, Abteilungsleiter oder Führungskraft in Betrieben

  • als qualifizierter betriebswirtschaftlicher Mitarbeiter in Geldinstituten, Versicherungen, Vermögens- und Immobilienverwaltungen, in mittelständischen Handels- und Industrieunternehmen

  • als Personalreferent oder Personalleiter

  • als Geschäftsführer, als qualifizierter oder leitender Mitarbeiter in Verbänden und Vereinen

  • als Mitarbeiter von Unternehmensberatungsfirmen

  • als Vorstandsassistent, Direktionsassistent oder in ähnlicher Stabsfunktion

  • in Verbindung mit juristischer Zusatzausbildung als Führungskraft in mittelständischen oder großen Unternehmen

  • als qualifizierter Mitarbeiter für die Erledigung wirtschaftsnaher Verwaltungsaufgaben im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Eigenbetrieben








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