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Franchising



Franchising bezeichnet die kooperative Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Handel. Zwei rechtlich selbständige Partner schließen einen Kooperationsvertrag (vertikal). Hierin wird geregelt, dass der Franchisenehmer (Händler) die vorbestimmten Waren und Dienstleistungen an den Konsumenten verkauft. Der Franchisegeber (Hersteller) gibt den Namen, das Warenzeichen und die Ausstattung, an welche der Händler i.d.R. gebunden ist, vor.



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