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Kapitalgesellschaften



Die Übertragung der Mitgliedschaftsrechte der AG (Aktien) ist wesentlich einfacher gestaltet, was letztlich charakteristisch ist für diese rein kapitalistische Gesellschaft. Bei Inhaberaktien genügt die Einigung bzgl. der Eigentumsübertragung und die Übergabe. Bei Namensaktien kann die Besonderheit des Indossaments hinzukommen, wodurch die Umlauffähigkeit etwas eingeschränkt wird.
Die Übertragung der GmbH-Geschäftsanteile bedarf indes stets der notariellen Form, weshalb eine Übertragung grds. kostenträchtiger ist.


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