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Selbstorganschaft



Personengesellschaften charakterisieren sich durch ihre Selbstorganschaft, d.h., dass die Gesellschafter grundsätzlich mit der Leitung der Unternehmung betraut sind. Weitere Gemeinsamkeit ist, dass die Personengesellschaften stets mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter aufweisen müssen, welcher mit seinem Privatvermögen unmittelbar und unbeschränkt haftet. Auch die Bildung von Gesamthandsvermögen bildet eine Gemeinsamkeit.
Schließlich ist allen Personengesellschaften gemeinsam, dass es sich hierbei nicht um juristische Personen handelt.


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