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Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten



Grundkosten entsprechen dem Zweckaufwand.
Anderskosten stehen Aufwendungen in anderer Höhe gegenüber (zumeist aus handels- und steuerrechtlichen Gründen z.B. bilanzielle vs. kalkulatorische Abschreibung)
Zusatzkosten stehen keine Aufwendungen gegenüber (z.B. kalk. Unternehmerlohn).


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