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Aufgaben und Ziele der Kostenartenrechnung



Als grundlegendes Teilgebiet der Kostenrechnung dient die Kostenartenrechnung in erster Linie der systematischen Erfassung der gesamten Kosten einer Abrechnungsperiode. Sie liefert damit die Basisinformationen für die Aufbereitung der Kostendaten für die nachgelagerte Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Die Kostenerfassung soll vollständig und überschneidungsfrei dargestellt werden. Die Zuordnung soll eindeutig sein. Die Gliederung der Gesamtkosten erfolgt in Einzel- und Gemeinkosten.


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