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Die Voraussetzungen für einen Anspruch aufgrund ungerecht-fertigter Bereicherung, wenn eine vertragliche Leistung zurückgefordert werden soll.



Anspruchsgrundlage ist die sog. Leistungskondiktion gem. § 812 I 1 1. Alt. BGB. Voraussetzung ist, dass der Anspruchsgegner etwas erlangt hat. Die-ses muss durch Leistung des Anspruchstellers geschehen sein und zwar oh-ne rechtlichen Grund.


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