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Um einen neu eingestellten Mitarbeiter hinsichtlich Eignung und Leistung beurteilen zu können, wird i. d. R. eine Probezeit vereinbart. Ein Zeitraum von 3 bis längstens 6 Monate ist üblich. In dieser Zeit genießt der Arbeitnehmer keinerlei Kündigungsschutz. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit zwei Wochen. Die erleichternden Bedingungen zur Lösung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.


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