FSH-Studiengänge
Betriebswirt
- Studieninhalte
- Studienbeschreibung
- Studienablauf
- Berufsperspektiven
- Voraussetzungen
- Gebühr/-dauer
Rechtswissenschaften
- Assessorwirt/in jur. (FSH)
- Rechtswirt/in (FSH)
- Rechtsreferent/in jur. (FSH)
Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsjura (FSH) / MBL
- Rechtsökonom/in / Rechtsmanager
Betriebswirtschaftslehre
- Betriebswirt/in (FSH)
- Marketingwirt/in (FSH)
- Steuerfachassistent/in (FSH)
Staatsexamensvorbereitung
- Erste jur. Staatsprüfung
- Zweite jur. Staatsprüfung
IHK-Studienangebot
- Recht für Führungskräfte (IHK)
- Unternehmensmanager/in (IHK)
FBA-Lehrangebot
- Fachwirt/in Kanzleimanagement
- Steuerfinanzwirt/in
Masterstudiengänge
- Master of Science, MLS
Kontakt

Kontakt  |   Login    

Ist der wirksame Abschluss eines Mietvertrages an die Einhaltung der Schriftform gebunden?



Grundsätzlich ist dies nicht der Fall. Die Parteien können vereinbaren, dass die Schriftform erforderlich sein soll (= sog. gewillkürte Schriftform, § 127 BGB).
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt zum einen für Mietverträge ü-ber Wohnraum, sonstige Räume oder über ein Grundstück, die länger als ein Jahr abgeschlossen werden (§§ 550 S.1, 578), zum anderen bei Verträ-gen mit unbestimmter Mietzeit, wenn eine Kündigungsfrist von mehr als einem Jahr vereinbart wird.



< zurück weiter >
zurück zur Startseite

Kontakt
FSH

Telefon:
0681 / 390 5263

E-mail:
info@e-fsh.de


Studienführer
Stellenangebote









Impressum
Datenschutz










 
 Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind © urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner