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Wie ist die Zivilgerichtsbarkeit aufgebaut?
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In der Zivilgerichtsbarkeit. gibt es Amts-, Land- und Oberlandesgerichte (AG/LG/OLG) sowie den Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH). Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis EUR 5.000 und Wohnraummiet-streitigkeiten ist die Eingangsinstanz das AG, Berufungsinstanz das LG. Bei Familiensachen ist das AG Eingangsinstanz, die Berufung ist zum OLG und vom OLG die Revision zum BGH möglich. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten von über EUR 5.000 ist die Eingangsinstanz das LG, Beru-fungsinstanz. das OLG und Revisionsinstanz der BGH.
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