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Lohnsteuerklassen
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Lohnsteuerklasse I:
Ledige, verwitwete, geschiedene sowie verheiratete Arbeitnehmer, die dauernd getrennt leben.
Lohnsteuerklasse II:
Arbeitnehmer der Steuerklasse I mit mindestens einem Kind.
Lohnsteuerklasse III:
Verheiratete Arbeitnehmer, die nicht dauernd getrennt leben und deren Ehepartner keinen Arbeitslohn beziehen oder auf gemeinsamen Antrag in Steuerklasse V eingestuft werden.
Lohnsteuerklasse IV:
Verheiratete, die beide Arbeitslohn beziehen und nicht dauernd getrennt leben.
Lohnsteuerklasse V:
Arbeitnehmer der Steuerklasse IV, wenn einer der Ehegatten auf gemeinsamen Antrag in die Steuerklasse III eingestuft wird.
Lohnsteuerklasse VI:
Für eine zweite und alle weiteren Lohnsteuerkarten eines Arbeitnehmers, der gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezieht.
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