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Eigentumsvorbehalt



Grundsätzlich ist die nachträgliche Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass dem Käufer eine derartige Erklärung mindestens gleichzeitig mit der Übersendung der Ware zugeht und eine deutliche Erklärung vorliegt, von der erwartet werden kann, dass sie auf Seiten des Käufers zur Kenntnis genommen wird.


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