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Leistungsverweigerungsrecht



Bei einem Leistungsverweigerungsrecht handelt es sich um eine sog. Einrede. Diese prüft das Gericht nicht von sich aus. Vielmehr muss sich derjenige, der seine Leistung verweigern kann, ausdrücklich oder konkludent auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen.


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